Zum Inhalt springen

Nutzungsbedingungen für Gäste

Fassung 1.0 vom 13.10.2026. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Gast und dem Anbieter der Plattform. Für Betriebe gilt etwas anderes: die AGB unter gernda.de/nutzungsbedingungen.


0. Die Trennung, um die es geht

Ein Gast hat zwei Gegenüber, und sie schulden Verschiedenes:

WerWas er schuldet
Der Betrieb (Café, Bäckerei, Friseur)das Treueversprechen selbst: Stempel geben, Prämie einlösen, das Programm so führen, wie er es ausgeschrieben hat
Der Anbieter (AREA UDC Entertainment GmbH)die Karte: dass sie funktioniert, dass der Stand stimmt, dass die Daten geschützt sind

Diese Trennung ist der Kern dieser Bedingungen. Wer sie verwischt, erzeugt genau die Erwartung, die niemand erfüllen kann: dass der Anbieter die Prämie herausgibt. Er kann es nicht — es ist nicht seine Prämie.

Umgekehrt gilt genauso: Der Betrieb haftet nicht dafür, dass die Karte technisch läuft.


1. Was die Karte ist — und was nicht

Die Karte zählt, wie oft ein Gast beim Betrieb war oder gekauft hat. Sie ist

  • kein Zahlungsmittel,
  • kein Guthaben und kein E-Geld,
  • keine Geldforderung gegen den Anbieter oder den Betrieb,
  • nicht übertragbar und nicht handelbar.

Stempel haben keinen Geldwert. Sie lassen sich nicht auszahlen, nicht tauschen und nicht auf eine andere Person übertragen.

2. Was es kostet

Für den Gast nichts. Keine Gebühr, kein Abonnement, kein Weiterverkauf seiner Daten. Bezahlt wird die Plattform vom Betrieb.

Werbung gibt es trotzdem — und zwar diese. Auf der Startseite und in der Branchenansicht können Anzeigen anderer Betriebe erscheinen, die dafür zahlen. Jede ist als Werbung gekennzeichnet und nennt den Betrieb. Was es nicht gibt: Werbenetzwerke, Datenhändler, Werbung nach dem Verhalten des Gastes. Ausgewählt wird allein nach Platzierung und Branche; kein Merkmal des Gastes geht ein, auch nicht sein Standort. Wie oft eine Anzeige erscheint, zählt der Browser des Gastes auf seinem Gerät, nicht der Server.

3. Wie die Nutzung beginnt

Durch den Beitritt zu einem Programm: Beitrittslink öffnen oder Aushang scannen, beitreten. Ein Konto ist dafür nicht nötig — die Karte hängt dann am Gerät.

Was dabei auf dem Gerät gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 5: ein Cookie, das die Karte am Gerät hält, dazu die Sprachwahl und einige Merker für die Bedienung. Wer den Speicher seines Browsers löscht, verliert den Zugang zur Karte — es sei denn, er hat ein Konto oder einen Wiederherstellungscode (Abschnitt 7).

Alter. Ein Mindestalter wird nicht geprüft, und für die Karte selbst werden keine Angaben erhoben, die ein Alter voraussetzen. Wer ein Konto anlegt und in Mitteilungen einwilligt, muss dafür nach Art. 8 Abs. 1 DSGVO 16 Jahre alt sein; darunter ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Hält ein Sorgeberechtigter die Teilnahme eines Kindes für unzulässig, genügt eine Nachricht an die Adresse aus dem Impressum — Karte und Konto werden dann gelöscht, ohne Nachweis des Alters.

Je Programm eine Karte. Das ist keine Schikane, sondern eine technische Regel der Plattform: Ein zweiter Beitritt zum selben Programm führt zur bestehenden Karte, nicht zu einer zweiten. Wer bei mehreren Betrieben Karten hat, behält sie getrennt; es gibt kein gemeinsames Punktekonto.

4. Wie die Nutzung endet

Jederzeit, formlos und ohne Begründung. Der Gast löscht seine Karte oder sein Konto in der Gästeansicht; eine Nachricht an irgendjemanden ist nicht nötig. Offene Stempel verfallen damit — sie sind keine Geldforderung (siehe Abschnitt 1).

Gelöschte Karten verschwinden nicht spurlos: Ihre Buchungen werden anonymisiert. Sie bleiben als Zahl im Verlauf des Betriebs, und die Verknüpfung mit der Kundennummer des Gastes wird entfernt. Was dabei erhalten bleibt, steht in der Datenschutzerklärung: Zeitpunkt, Filiale und die Nummer der Karte. Ein Betrieb kann eine solche Buchung mit seinen eigenen Aufzeichnungen deshalb unter Umständen noch zuordnen.

Warum hier kein Widerrufsrecht steht — und warum das kein Nachteil ist § 312 Abs. 1a BGB erstreckt die Verbrauchervorschriften auf Verträge, bei denen der Verbraucher statt eines Preises personenbezogene Daten bereitstellt. Satz 2 nimmt davon aus, wenn der Unternehmer die Daten „ausschliesslich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder an ihn gestellte rechtliche Anforderungen zu erfüllen, und sie zu keinem anderen Zweck verarbeitet". Genau das ist hier der Fall: Die Daten dienen der Karte und sonst nichts — keine Werbung, kein Profil, keine Weitergabe. Nach dieser Lesart greifen die Fernabsatzvorschriften und damit § 312g BGB nicht. Wer es strenger sieht, käme zu einem Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Diese Streitfrage wird hier nicht ausgefochten, sondern überholt: Das Beendigungsrecht in diesem Abschnitt gilt jederzeit und unbefristet, ist formlos und folgenlos — es ist in jeder Hinsicht weitreichender als ein Widerruf binnen vierzehn Tagen. Eine Widerrufsbelehrung, die weniger verspricht als die gelebte Praxis, wäre irreführend.

5. Was der Anbieter zusagt

  • Die Karte zeigt den Stand, der gebucht wurde, und den Verlauf dazu.
  • Buchungen werden nicht stillschweigend geändert. Eine Korrektur durch den Betrieb erscheint als eigene Buchung mit Begründung, nicht als überschriebene Zahl.
  • Die Daten des Gastes werden nur zur Erfüllung dieser Leistung verarbeitet. In die Auswahl der Anzeigen nach Abschnitt 2 geht keines seiner Merkmale ein.

Keine Zusage einer ständigen Verfügbarkeit. Wartung, Störungen und Ausfälle beim Hoster sind möglich. Ist die Karte nicht erreichbar, kann der Betrieb den Stempel nachtragen — der Weg dafür ist eingebaut.

6. Was der Gast zusagt

  • Keine Stempel erschleichen: keine manipulierten Codes, keine fremden Karten, keine automatisierten Abrufe.
  • Keine Umgehung der Regel „eine Karte je Programm".
  • Den Kartencode nicht veröffentlichen. Wer ihn hat, kann die Karte vorzeigen.

Bei erheblichen Verstößen behält sich der Anbieter vor, das Nutzungsverhältnis zu beenden. Vorher wird der Gast gefragt, wenn das möglich ist — ein sofortiges Vorgehen ohne Nachfrage bleibt dem Fall vorbehalten, dass ein Betrieb oder andere Gäste sonst Schaden nehmen.

Bewusst steht hier nicht „der Anbieter sperrt die Karte": Diesen Weg gibt es technisch heute nicht (siehe Abschnitt 12, Punkt 3). Eine Bedingung, die eine Maßnahme ankündigt, die es nicht gibt, wäre eine leere Drohung.

7. Verlust des Geräts

Ohne Konto hängt die Karte am Gerät. Wer sie zurückholen will, braucht

  • entweder ein Konto (dann folgt die Karte der E-Mail-Adresse),
  • oder einen Wiederherstellungscode, der vorher angelegt wurde.

Ohne beides ist die Karte mit dem Gerät verloren. Das steht hier, weil es die häufigste Enttäuschung ist — und weil die Gästeansicht genau deshalb beim Beitritt auf den Wiederherstellungscode hinweist.

8. Prämien und Programmänderungen

Die Prämie schuldet der Betrieb und löst sie vor Ort ein. Er bestimmt auch, was sie ist, ab wann sie gilt und wie lange. Ändert er das Programm, gilt die Änderung für künftige Stempel; was schon gesammelt wurde, bleibt auf der Karte.

Beendet ein Betrieb sein Programm, kündigt er das mindestens vier Wochen vorher an. Bis zum genannten Tag bleibt alles wie es ist, und auf der Karte steht, wann Schluss ist — in der letzten Woche mit der Zahl der verbleibenden Tage. Danach werden die Karten archiviert und eine Einlösung ist nicht mehr möglich.

Diese Frist gilt nicht, wenn ein Programm keine Karten hat: Dann gibt es niemanden zu informieren.

Was nach dem letzten Tag mit offenen Stempeln geschieht, entscheidet der Betrieb — der Anbieter kann es nicht entscheiden, es ist nicht seine Prämie. Die vier Wochen sind die Zeit, in der sie noch etwas wert sind.

9. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen werden in der Gästeansicht angezeigt, bevor sie gelten. Wer nicht zustimmt, kann seine Karte löschen — das ist jederzeit möglich (Abschnitt 4). Eine Zustimmung durch Schweigen wird nicht unterstellt.

10. Haftung

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften: unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Für das Treueversprechen des Betriebs haftet der Betrieb. Für eine nicht gewährte Prämie ist er der richtige Ansprechpartner, nicht der Anbieter.

11. Recht, Streitbeilegung, Kontakt

Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt.

Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter nimmt an einem Streitbeilegungs­ verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil, und er ist dazu auch nicht verpflichtet: § 36 Abs. 3 VSBG nimmt Unternehmen aus, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben. Gezählt werden dabei Köpfe, nicht Vollzeitstellen; der Anbieter liegt unter dieser Schwelle.

Der Hinweis steht hier dennoch, obwohl er entbehrlich ist — damit niemand vergeblich sucht. Neu zu prüfen, sobald zum 31. Dezember mehr als zehn Personen beschäftigt sind, also mit der elften.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat eine andere Schwelle: Es nimmt Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten aus (§ 2 Nr. 17 BFSG), die Pflicht entsteht dort also schon mit der zehnten Person — ein Jahr früher, wenn beide Zahlen zusammenfallen. Die Angaben zur Barrierefreiheit stehen unter gernda.de/barrierefreiheit.

Unabhängig von der Größe gilt § 37 VSBG: Lässt sich ein Streit mit einem Verbraucher außergerichtlich nicht beilegen, ist in Textform auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. Diese Pflicht entsteht erst im konkreten Streitfall und braucht hier keine Vorkehrung.

Kontakt: die Adresse aus dem Impressum; für Datenschutzfragen die dort genannte Datenschutzadresse.