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Barrierefreiheit

Diese Angaben stehen hier, weil das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sie verlangt (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1). Sie beschreiben, was die Gästeansicht leistet, wie sie zu bedienen ist und wo sie noch nicht fertig ist.

Stand dieser Angaben: 2026-10-14.

Worauf sich diese Angaben beziehen

Auf die Ansicht, die Gäste eines Betriebs benutzen: Beitritt zu einem Programm, die eigene Karte, der Stand der Stempel und die Einlösung einer Prämie. Die Bereiche für Betriebe, für das Personal an der Kasse und für die Verwaltung richten sich an Unternehmen und fallen nicht unter das Gesetz. Gebaut sind sie nach denselben Regeln.

Wie die Gästeansicht benutzt wird

Ein Gast öffnet einen Beitrittslink oder scannt einen Aushang und trägt seine E-Mail-Adresse ein. Er erhält einen Anmeldecode und sieht danach seine Karte. Für einen Stempel zeigt er seinen Kartencode vor; das Personal scannt ihn. Eine Prämie wird im Betrieb eingelöst, nicht in der Ansicht. Es gibt keine Bezahlung und keine App, die installiert werden muss — die Ansicht läuft im Browser und lässt sich auf Wunsch als Symbol auf den Startbildschirm legen.

Wie die Anforderungen erfüllt werden

Maßstab ist der Stand der Technik für Weboberflächen: die Norm EN 301 549 und die Richtlinien WCAG in Fassung 2.2, Stufe AA. Im Einzelnen:

  • Jeder kritische Weg ist maschinell gegen die Regelsätze bis WCAG 2.2 AA geprüft, gegen die echten Oberflächen und ohne Befund. Dass das Prüfwerkzeug wirklich anschlägt, wurde mit absichtlich eingebauten Fehlern gegengeprüft.
  • Farbkontraste werden gerechnet, nicht geschätzt — auch für Bedienelemente (Kriterium 1.4.11). Das gilt ebenso für die Farben, die ein Betrieb selbst wählt: Eine Kombination, die den Kontrast unterschreitet, wird abgelehnt.
  • Bedienung vollständig mit der Tastatur, mit sichtbarer Fokusanzeige.
  • Jedes Eingabefeld ist mit seiner Beschriftung, seinem Hinweis und seiner Fehlermeldung verknüpft; Fehler werden angesagt, nicht nur eingefärbt.
  • Elf einheitliche Zustände — darunter Laden, Leer, Offline und Fehler — sagen in Worten, was gerade ist, statt es nur durch Farbe oder Form anzudeuten.
  • Keine Bewegung ohne Anlass; wer in seinem Gerät reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt sie reduziert.
  • Die Rechtsseiten sind auch ohne JavaScript lesbar.

Barriere melden

Jede Meldung ist willkommen und wird beantwortet — auch wenn sie nur lautet, dass etwas schwer zu bedienen war. Eine Begründung ist nicht nötig.

support@gernda.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Magdeburg. Wer eine Barriere gemeldet hat und keine Abhilfe erhält, kann sich dorthin wenden.