Datenstandort und staatliche Zugriffe
Wo die Daten liegen, welches Recht dort gilt und was wir gegen rechtswidrige Zugriffe aus Drittstaaten tun.
Stand dieser Angaben: 2026-10-14.
Wo die Daten liegen
Die Plattform läuft auf Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Dort liegen die Betriebs- und Gästedaten einschließlich der Sicherungen. Eine Spiegelung in andere Länder findet nicht statt. Daneben wird der Versand von E-Mails über einen Dienstleister in Frankreich abgewickelt — innerhalb der Europäischen Union, aber nicht in Deutschland. Die vollständige Aufstellung steht unter „Unterauftragnehmer“.
Anwendbares Recht
Für die Verarbeitung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und das Recht der Europäischen Union, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung. Der Anbieter ist eine deutsche Gesellschaft ohne Niederlassung außerhalb der EU.
Schutz vor rechtswidrigem Zugriff
Ein Herausgabeverlangen einer Behörde aus einem Drittstaat befolgen wir nicht ungeprüft. Folgende Maßnahmen bestehen:
- Betrieb und Sicherungen ausschließlich bei einem Anbieter mit Sitz und Rechenzentren in Deutschland.
- Jedes Verlangen wird rechtlich geprüft; erfüllt wird nur, wozu eine Verpflichtung nach EU-Recht oder deutschem Recht besteht, etwa aufgrund eines Rechtshilfeabkommens.
- Betroffene Betriebe werden unterrichtet, sobald und soweit das rechtlich zulässig ist.
- Übertragungen sind verschlüsselt; der Zugang zu den Daten ist auf die Personen beschränkt, die ihn für den Betrieb brauchen.
Verarbeitung außerhalb der EU
Zwei Fälle bestehen heute. Erstens: Lässt ein Betrieb die Anschrift einer Filiale in Koordinaten umrechnen, geht diese Anschrift an einen Dienst im Vereinigten Königreich. Dafür besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, und übermittelt wird nur die Betriebsadresse — keine Gästedaten. Zweitens: Push-Mitteilungen an Beschäftigte eines Betriebs laufen über den Zustelldienst des Browsers, den sie benutzen; dessen Betreiber sitzt in der Regel in den Vereinigten Staaten. Übermittelt werden die vom Browser erzeugte Zustelladresse und der verschlüsselte Inhalt der Nachricht. Gäste sind davon nicht betroffen — in der Gästeansicht gibt es keine Push-Anmeldung.
Was dazukommt, sobald es freigeschaltet ist
Die Karte in Apple Wallet und in Google Wallet führt in die Vereinigten Staaten. Beide Funktionen sind derzeit nicht freigeschaltet; bis dahin gehen dorthin keine Daten. Sobald das geschieht, weisen wir es auf dieser Seite und unter „Unterauftragnehmer“ aus und beschreiben die Grundlage der Übermittlung im Vertrag zur Auftragsverarbeitung.