Allgemeine Geschäftsbedingungen für GERNDA
Fassung vom 11. Oktober 2026.
Geltungsbereich: Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis mit Unternehmen, die GERNDA für ihren Betrieb einsetzen. Für Gäste der App, der Wallet-Karten und der Umkreissuche gelten gesonderte Nutzungsbedingungen mit eigener Datenschutzerklärung — zu finden unter gernda.de/nutzungsbedingungen-gaeste und gernda.de/datenschutz-gaeste.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Anbieter der Software „GERNDA“ ist die
AREA UDC Entertainment GmbH Ritterstraße 5, 47805 Krefeld Amtsgericht Krefeld, HRB 19345 USt-IdNr. DE308087128 vertreten durch den Geschäftsführer Majid Kessab
– nachfolgend „Anbieter“ –.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Geschäftskunden über die Nutzung von GERNDA sowie über damit verbundene Zusatzleistungen. „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken schließt.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Registrierung und Buchung ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt beim Vertragsschluss seinen Unternehmerstatus. Der Anbieter darf geeignete Nachweise, insbesondere Gewerbeanmeldung, Registerauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, verlangen.
(4) Handelt eine Person für den Kunden, versichert sie, zur Abgabe der für den Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt zu sein.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Begriffe und Vertragsunterlagen
(1) „Plattform“ bezeichnet die von GERNDA bereitgestellten webbasierten Verwaltungsoberflächen, Apps, Progressive Web Apps, Programmierschnittstellen und digitalen Kundenkarten.
(2) „Betrieb“ bezeichnet das Unternehmen des Kunden. „Standort“ ist eine räumlich oder organisatorisch eigenständige Betriebsstätte, für die ein eigenes Profil oder Treueprogramm geführt wird. „Gast“ oder „Endnutzer“ ist eine Person, die eine vom Kunden angebotene digitale Treuekarte oder sonstige Endkundenfunktion nutzt.
(3) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich in folgender Rangfolge aus:
- einer individuell vereinbarten Leistungs- oder Auftragsbestätigung,
- dem beim Vertragsschluss ausgewählten Tarif und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung,
- einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, soweit einschlägig,
- diesen AGB.
Bei Widersprüchen geht die jeweils vorrangige Vertragsunterlage vor. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
(4) Werbliche Aussagen, Planungen, Roadmaps, als „Beta“, „Vorschau“, „bald verfügbar“ oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Mit ihr kann der Kunde insbesondere digitale Stempel- oder Punktesysteme, Prämien, Kundenkarten, Standorte, Teamzugänge, Auswertungen und – tarifabhängig – Kommunikations- oder Marketingfunktionen verwalten.
(2) Eine Überlassung des Quellcodes oder einer dauerhaft nutzbaren Programmkopie ist nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Gästen, Wiederbesuchen, Bewertungen oder Umsätzen.
(4) Prognosen, Umsatzschätzungen, Benchmarks und Analysen beruhen auf den im System vorhandenen Daten und Annahmen. Sie sind Entscheidungshilfen, keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit oder künftige Ergebnisse. Der Kunde prüft geschäftliche Entscheidungen eigenverantwortlich.
(5) Individuelle Entwicklung, Datenmigration, Einrichtung, Schulung, Beratung, Support mit garantierter Reaktionszeit oder ein bestimmtes Service-Level sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
§ 4 Registrierung, Vertragsschluss und Zugang
(1) Die Darstellung von Tarifen und Leistungen auf der Website ist grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestell- oder Registrierungsprozesses ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den gebuchten Zugang freischaltet.
(3) Der Kunde gibt vollständige und zutreffende Angaben zu Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Rechnungsdaten und Unternehmerstatus an und hält sie aktuell.
(4) Der Kunde benennt mindestens eine verantwortliche Person als Hauptadministrator. Er darf weitere Teammitglieder im Umfang des gebuchten Tarifs autorisieren. Handlungen autorisierter Nutzer werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie innerhalb des ihnen eingeräumten Zugangs vorgenommen werden.
(5) Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht zwischen mehreren Personen geteilt werden. Der Kunde schützt sie vor unbefugtem Zugriff, nutzt angebotene zusätzliche Sicherheitsfunktionen und informiert den Anbieter unverzüglich über vermutete oder festgestellte Zugriffe Dritter.
(6) Der Anbieter darf Registrierungen aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei fehlendem Unternehmernachweis, erkennbar falschen Angaben, früherem erheblichen Vertragsverstoß oder rechtlichen bzw. sicherheitsbezogenen Risiken.
§ 5 Tarife, Standorte und Zusatzleistungen
(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Auftragsbestätigung gelten folgende Preise:
| Tarif | Monatliche Abrechnung | Jährliche Abrechnung | Feste Laufzeit von 24 Monaten |
|---|---|---|---|
| Basis | 0,00 € | – | – |
| Pro | 19,00 € | 168,00 € | 300,00 € |
| Business | 49,00 € | 444,00 € | nicht angeboten |
(2) Die Preise in Absatz 1 verstehen sich pro Betrieb. Im Tarif enthalten sind in den Tarifen Basis und Pro ein Standort, im Tarif Business drei Standorte. Jeder darüber hinaus aktivierte Standort kostet 9,90 € je angefangenem Abrechnungsmonat, sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Der konkrete Funktionsumfang und etwaige faire Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der beim Vertragsschluss angezeigten und speicherbaren Leistungsbeschreibung. Funktionen eines höheren Tarifs können im niedrigeren Tarif sichtbar, aber nicht nutzbar sein.
(5) Werbung, hervorgehobene Einträge, branchenspezifische Platzierungen, Einrichtung, Migration oder sonstige Zusatzleistungen sind nicht automatisch im Tarif enthalten. Leistungsumfang, Zeitraum, Anzeigefrequenz, Zielgruppe und Preis werden in einer gesonderten Auftragsbestätigung festgelegt.
(6) Ein Upgrade kann sofort wirksam werden. Bereits gezahlte Entgelte werden zeitanteilig berücksichtigt, sofern im Bestellprozess nichts Abweichendes ausgewiesen wird. Ein Downgrade wird grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Daten werden dadurch nicht automatisch gelöscht; Funktionen außerhalb des neuen Tarifs können jedoch deaktiviert oder auf Nur-Lesen beschränkt werden.
§ 6 Testphase
(1) Der Anbieter kann einem neuen Kunden den Tarif Pro für 30 Kalendertage unentgeltlich zum Test bereitstellen. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.
(2) Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht ohne ausdrückliche kostenpflichtige Bestellung des Kunden in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ohne Bestellung wird der Zugang auf den Tarif Basis zurückgestuft oder – falls kein Basiszugang vorgesehen ist – beendet.
(3) Der Anbieter darf eine Testphase bei Missbrauch, Mehrfachregistrierung oder erheblichem Verstoß gegen diese AGB vorzeitig beenden.
(4) Nicht produktive, zeitlich begrenzte Test- und Evaluierungsversionen können technisch eingeschränkt sein. Der Anbieter wird solche Einschränkungen kenntlich machen.
§ 7 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug
(1) Vergütungen sind im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum fällig. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere SEPA-Lastschrift und Zahlungskarte. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungsmittel besteht nicht. Die Abwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister, der in der Liste nach § 16 Abs. 5 benannt ist.
(3) Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein Mandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Kalendertage vor Fälligkeit verkürzt. Sie kann Bestandteil der Rechnung sein.
(4) Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung. Tatsächlich entstandene und vom Kunden zu vertretende Kosten einer Rücklastschrift darf der Anbieter ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
(5) Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Rechte. Der Anbieter kann die gesetzliche Verzugspauschale verlangen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
(6) Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und einer Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen aus, darf der Anbieter den Geschäftszugang und kostenpflichtige Funktionen vorübergehend sperren. Vor der Sperre wird der Kunde in Textform über Grund, Umfang und Abhilfemöglichkeit informiert. Gästedaten werden allein wegen der Sperre nicht gelöscht. Die Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung bereits geschuldeter Beträge unberührt.
(7) Eine Sperre ohne Nachfrist ist zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall, Betrug, eine rechtswidrige Nutzung oder eine erhebliche Gefährdung der Plattform oder Dritter vorliegt. Der Anbieter begrenzt die Maßnahme auf das Erforderliche und informiert den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich.
§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Tarif Basis läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit in Textform kündigen; stellt der Anbieter zusätzlich eine Kündigungsfunktion im Konto bereit, kann er auch diese nutzen. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von 30 Kalendertagen ordentlich kündigen.
(2) Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Erstlaufzeit einen Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
(3) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Erstlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(4) Für den Tarif Pro kann eine feste Laufzeit von 24 Monaten vereinbart werden. Die Gesamtvergütung wird im Voraus fällig. Eine ordentliche Kündigung ist während der Festlaufzeit ausgeschlossen. Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden nicht zu vertretenden wichtigen Grund oder kann er die wesentlichen Leistungen dauerhaft nicht mehr erbringen, erstattet er im Voraus gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende anteilig. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
(6) Kündigungen und Vertragsbeendigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Kündigung kann an die in der Auftragsbestätigung genannte Kontaktadresse, ersatzweise an support@gernda.de, erklärt werden; eine Begründung ist nicht erforderlich. Stellt der Anbieter eine Kündigungsfunktion im Konto bereit, genügt auch deren Nutzung. Der Anbieter bestätigt den Zugang einer Kündigung in Textform.
(7) Eine Erklärung über den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, zu einer eigenen ICT-Infrastruktur oder über die Löschung exportierbarer Daten nach § 19 kann mit der Kündigung verbunden werden.
§ 9 Verantwortung für Treueprogramm, Prämien und Gäste
(1) Der Kunde gestaltet sein Treueprogramm eigenverantwortlich. Er legt insbesondere Sammelregeln, Gültigkeitsdauer, Prämien, Bedingungen der Einlösung und Ausschlüsse fest und informiert seine Gäste transparent darüber.
(2) Das gegenüber Gästen abgegebene Prämien- oder Leistungsversprechen stammt ausschließlich vom Kunden. Ansprüche auf Prämien, Rabatte, Waren oder Dienstleistungen richten sich gegen den Kunden, nicht gegen den Anbieter.
(3) Stempel, Punkte und Prämien stellen keine gesetzliche Währung, kein E-Geld und kein Guthaben gegenüber dem Anbieter dar. Eine Auszahlung durch den Anbieter ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass sein Treueprogramm, seine Preise, Aktionen und Werbeaussagen rechtmäßig sind und insbesondere keine Verbraucher-, Wettbewerbs-, Jugendschutz-, Lebensmittel-, Preisangaben- oder berufsrechtlichen Vorschriften verletzen.
(5) Der Kunde darf nach nachvollziehbaren, vorab kommunizierten Regeln missbräuchlich erlangte Stempel oder Punkte korrigieren und Karten sperren. Automatisierte oder manuelle Missbrauchsmaßnahmen müssen verhältnismäßig sein; berechtigte Reklamationen der Gäste bearbeitet der Kunde.
(6) Die Beziehung zwischen Kunde und Gast wird nicht durch diese B2B-AGB geregelt. Der Anbieter stellt für die eigenen Endkundenfunktionen gesonderte Nutzungsbedingungen bereit. Soweit der Kunde zusätzliche Bedingungen verwendet, dürfen sie diesen nicht widersprechen und müssen den Gästen vor Nutzung zugänglich sein.
§ 10 Pflichten des Kunden und unzulässige Nutzung
(1) Der Kunde nutzt die Plattform nur vertragsgemäß und im Rahmen geltenden Rechts. Er unterlässt insbesondere:
- rechtswidrige, irreführende, diskriminierende oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte;
- Schadsoftware, automatisierte Angriffe, Umgehung technischer Begrenzungen oder unbefugte Sicherheitsprüfungen;
- Manipulationen von Karten, QR-Codes, NFC-Funktionen, Stempeln, Punkten, Auswertungen oder Abrechnungen;
- die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, sofern diese nicht ausdrücklich unterstützt und rechtlich abgesichert ist;
- den Weiterverkauf, die Unterlizenzierung oder Bereitstellung der Plattform an nicht autorisierte Dritte.
(2) Der Kunde ist für seine Inhalte, seine Weisungen zur Datenverarbeitung, seine Teammitglieder und die Rechtmäßigkeit der von ihm erhobenen Gästedaten verantwortlich.
(3) Der Kunde hält seine Systeme, Endgeräte und Browser in einem sicheren und unterstützten Zustand. Er erstellt im zumutbaren Umfang Exporte geschäftskritischer Daten. Technische Sicherungskopien des Anbieters dienen der Wiederherstellung des Dienstes und ersetzen kein vom Kunden beauftragtes Archiv.
(4) Erkennt der Kunde Fehler, Sicherheitslücken, missbräuchliche Nutzung oder Datenschutzverletzungen, meldet er sie unverzüglich und unterlässt jede Veröffentlichung, die eine laufende Behebung unangemessen erschwert.
§ 11 Elektronische Kommunikation und Marketing
(1) Der Kunde darf E-Mails, Push-Nachrichten, Wallet-Mitteilungen oder andere elektronische Werbenachrichten an Gäste nur versenden oder auslösen, wenn eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und alle Informations-, Nachweis- und Widerspruchspflichten erfüllt sind.
(2) Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, holt der Kunde sie wirksam, freiwillig, informiert und nachweisbar ein. Er respektiert Widerrufe und Widersprüche unverzüglich. Technische Funktionen der Plattform zur Protokollierung ersetzen nicht die rechtliche Prüfung durch den Kunden.
(3) Absender, beworbenes Unternehmen und kommerzieller Charakter einer Nachricht dürfen nicht verschleiert werden. Pflichtangaben und eine einfache Abmeldemöglichkeit sind aufzunehmen, soweit rechtlich erforderlich.
(4) Der Anbieter kann Versandfunktionen begrenzen oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Spam, fehlende Einwilligungen, hohe Beschwerderaten, technische Gefahren oder einen Rechtsverstoß vorliegen.
§ 12 Kundeninhalte, öffentliche Profile, Verzeichnis und Werbung
(1) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Inhalte und Kennzeichen. Er räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, räumlich auf den Betrieb der Plattform beschränkte Recht ein, bereitgestellte Logos, Bilder, Texte, Angebote und Standortdaten zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen und in den vereinbarten Funktionen öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht umfasst technisch notwendige Format- und Größenanpassungen.
(2) Der Kunde versichert, über alle hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen. Er kennzeichnet Werbung und Pflichtinformationen, soweit erforderlich, und hält öffentlich sichtbare Angaben aktuell.
(3) GERNDA bietet Gästen eine Umkreissuche über teilnehmende Betriebe an. Einziges Sortierkriterium der Trefferliste ist die Entfernung zum Suchort; liegen für einen Standort keine Koordinaten vor, erscheint er nachrangig in alphabetischer Reihenfolge des Namens. Weitere Kriterien bestehen nicht. Die Reihenfolge ist nicht käuflich, und kein Tarif verändert sie. Bezahlte Platzierungen werden ausschließlich außerhalb der Trefferliste ausgespielt, sind in der Oberfläche als Werbung gekennzeichnet und je Gast und Tag in der Häufigkeit begrenzt. Ändert der Anbieter die Sortierung, aktualisiert er diese Beschreibung vor dem Wirksamwerden.
(4) Der Anbieter darf rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte nach angemessener Prüfung entfernen oder ihre Sichtbarkeit beschränken. Er informiert den Kunden grundsätzlich über die tragenden Gründe und mögliche Abhilfe, soweit gesetzlich zulässig. Bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit, behördlicher Anordnung, Betrug oder dringendem Sicherheitsrisiko kann die Maßnahme sofort erfolgen.
(5) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können jederzeit elektronisch an support@gernda.de gerichtet werden; diese Adresse ist zugleich die Kontaktstelle für Meldungen und für Behörden. Gesetzliche Pflichten nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) und – soweit einschlägig – der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) bleiben unberührt.
§ 13 Nutzungsrechte an der Plattform
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Rechte an Software, Quellcode, Datenbankstruktur, Designsystem, Dokumentation, Marken und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
(3) Der Kunde darf die Plattform insbesondere nicht dekompilieren, zurückentwickeln, kopieren oder abgeleitete Produkte erstellen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist. Zwingende Rechte auf Interoperabilität und Datenportabilität bleiben unberührt.
(4) Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge darf der Anbieter unentgeltlich zur Weiterentwicklung verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt oder Rechte an konkreten Kundeninhalten übertragen werden.
(5) Der Anbieter darf vollständig anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten für Sicherheit, Kapazitätsplanung, Produktverbesserung und statistische Vergleiche verwenden, sofern weder Gäste noch der Kunde identifizierbar sind und eine Re-Identifizierung nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist.
§ 14 Bereitstellung, Wartung, Support und Sicherheit
(1) Der Anbieter stellt die Plattform im Wesentlichen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung bereit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder garantierte Reaktions- bzw. Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn ein gesondertes Service-Level vereinbart wurde.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch erforderliche Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsgrenzen, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen Dritter entstehen. Der Anbieter bemüht sich, planbare Wartungen rechtzeitig anzukündigen und Beeinträchtigungen gering zu halten.
(3) Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Plattform ein. Ein vollständig störungs- oder angriffsfreier Betrieb kann nicht garantiert werden.
(4) Support wird in Textform über support@gernda.de erbracht, ergänzend telefonisch unter der im Impressum genannten Rufnummer. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Antwortzeit und keine Zusage bestimmter Servicezeiten.
(5) Mängel sind mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, betroffenen Funktion und – soweit möglich – den Schritten zur Reproduktion zu melden. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang.
(6) Gesetzliche Rechte wegen Leistungsstörungen und Mängeln bleiben unberührt. Der Kunde hat dem Anbieter grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§ 15 Weiterentwicklung, Leistungsänderungen und Drittleistungen
(1) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und unwesentliche Funktionen, Bedienabläufe oder technische Komponenten ändern, wenn der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist.
(2) Eine wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderung oder dauerhafte Einstellung einer Kernfunktion kündigt der Anbieter grundsätzlich mindestens 60 Kalendertage vorher in Textform an. Ist die Änderung zur Abwehr einer akuten Gefahr, zur Einhaltung zwingenden Rechts oder wegen einer nicht vorhersehbaren Drittanbieterentscheidung erforderlich, kann die Frist angemessen verkürzt werden.
(3) Beeinträchtigt eine angekündigte Änderung die vertragsgemäße Nutzung wesentlich, kann der Kunde den betroffenen kostenpflichtigen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
(4) Funktionen von Apple Wallet, Google Wallet, Karten-, E-Mail-, Zahlungs-, Kartenmaterial-, Standort-, NFC- oder Push-Diensten hängen teilweise von Geräten, Betriebssystemen, Browsern, Freigaben und Bedingungen Dritter ab. Der Anbieter schuldet insoweit nur die von ihm beherrschte Anbindung, nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder Freigabe eines Drittprodukts.
(5) NFC-Lesen, kontaktlose Funktionen und Wallet-Pässe sind nur auf kompatiblen Geräten und in den jeweils technisch freigegebenen Nutzungsszenarien verfügbar. Der Anbieter garantiert keine universelle NFC-Unterstützung auf Smartphones, Tablets oder Betriebssystemen.
(6) Im kostenlosen Tarif Basis darf der Anbieter einen angemessenen GERNDA-Hinweis auf digitalen Karten anzeigen und faire Nutzungsgrenzen anwenden. Neue oder wesentlich verschärfte Grenzen werden mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden angekündigt; bei akutem Missbrauch oder einer Sicherheitsgefährdung ist eine sofortige Begrenzung zulässig.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien erfüllen die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Pflichten. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Gästen im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.
(2) Vor Beginn einer Auftragsverarbeitung schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck, Datenarten, Kategorien betroffener Personen, Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten, Kontrollen und Löschung.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass seine Weisungen und die Übermittlung der Daten rechtmäßig sind und informiert Gäste in transparenter Form über die Verarbeitung. Datenschutzanfragen, die den Verantwortungsbereich des Kunden betreffen, bearbeitet der Kunde; der Anbieter unterstützt ihn im vertraglich und gesetzlich geschuldeten Umfang.
(4) Der Anbieter betreibt das primäre Hosting nach derzeitigem Produktkonzept in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum. Soweit optionale oder notwendige Drittleistungen eine Verarbeitung außerhalb des EWR vorsehen, erfolgt sie nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und wird in den maßgeblichen Datenschutzinformationen bzw. im AV-Vertrag offengelegt.
(5) Die aktuelle Liste genehmigter Unterauftragsverarbeiter wird unter https://gernda.de/unterauftragnehmer bereitgestellt. Der Anbieter informiert über beabsichtigte Änderungen entsprechend dem AV-Vertrag. Ein Widerspruch ist nur aus einem nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Grund möglich. Können die Parteien den Grund nicht angemessen lösen, gelten die im AV-Vertrag bestimmten Kündigungsrechte.
(6) Zahlungsdienstleister, Wallet-Anbieter oder andere vom Kunden bzw. Gast selbst ausgewählte Dritte können personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten. Ihre Rolle ist anhand des konkreten Datenflusses gesondert zu bestimmen; sie gelten nicht allein aufgrund ihrer technischen Einbindung als Unterauftragsverarbeiter des Anbieters.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Jede Partei behandelt nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich, nutzt sie nur für den Vertragszweck und macht sie nur solchen Personen zugänglich, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
(3) Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich erlaubt, informiert die offenlegende Partei die andere vorher und beschränkt die Offenlegung auf das Erforderliche.
(4) Die Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses vorliegen.
§ 18 Sperrung und außerordentliche Vertragsbeendigung
(1) Der Anbieter darf den Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend beschränken, wenn dies zur Abwehr konkreter Rechts-, Sicherheits-, Betrugs- oder Datenschutzrisiken, wegen Zahlungsverzugs nach § 7 oder zur Erfüllung einer gesetzlichen bzw. behördlichen Pflicht erforderlich ist.
(2) Maßnahmen müssen im Verhältnis zu Anlass, Schwere und Dauer angemessen sein. Soweit möglich, wird zunächst eine Abhilfefrist gesetzt. Der Anbieter dokumentiert den wesentlichen Grund und informiert den Kunden in Textform, soweit eine Information nicht gesetzlich verboten ist oder die Maßnahme vereiteln würde.
(3) Eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter kommt insbesondere in Betracht, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt, rechtswidrige Inhalte nicht entfernt, die Plattform missbräuchlich angreift, vorsätzlich falsche Unternehmensangaben macht oder längerfristig erhebliche fällige Entgelte nicht zahlt.
(4) Soweit die Plattform als Online-Vermittlungsdienst im Sinne der P2B-Verordnung einzustufen ist, werden zusätzliche gesetzliche Begründungs-, Vorankündigungs- und Beschwerdepflichten beachtet. Eine ordentliche Beendigung der gesamten Bereitstellung wird dann grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher begründet angekündigt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
§ 19 Kundendaten, Export, Anbieterwechsel und Löschung
(1) Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm oder seinen Gästen für sein Treueprogramm erzeugten Daten. Rechte des Anbieters an Software, Systemdaten, Sicherheitsprotokollen, internen Konfigurationen und Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.
(2) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit und innerhalb der Abruffrist nach Absatz 8 die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte anfordern. Sie werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt, soweit keine zwingenden Rechte Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheitsbelange entgegenstehen.
(3) Der Export ist an keinen Tarif gebunden und für den Kunden entgeltfrei. Die Kategorien exportierbarer Daten umfassen, soweit die Daten beim Kunden tatsächlich angefallen sind, insbesondere:
- Betriebs-, Standort- und Programmeinstellungen,
- vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Mediendateien,
- Gästekarten, Stempel-, Punkte- und Prämienstände,
- Transaktions- und Einlösedaten,
- Einwilligungs- und Kommunikationsnachweise, soweit dem Kunden zugeordnet,
- Nutzer- und Teamzuordnungen,
- aus Kundendaten erzeugte Berichte, soweit sie ohne Offenlegung geschützter interner Logik exportierbar sind.
(4) Nicht exportiert werden insbesondere Quellcode, interne Algorithmen, interne Sicherheits- und Missbrauchssignale, plattformweite anonymisierte Statistik, Daten anderer Kunden sowie Informationen, deren Offenlegung Rechte Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder die Integrität der Plattform gefährden würde. Diese Ausnahmen dürfen einen gesetzlich geschuldeten Anbieterwechsel nicht verhindern oder verzögern.
(5) Möchte der Kunde zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu eigener ICT-Infrastruktur wechseln, teilt er dies in Textform mit und nennt erforderlichenfalls den Zielanbieter sowie eine sichere Übertragungsmöglichkeit. Die Vorankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate. Kürzere vertragliche Kündigungsfristen bleiben zugunsten des Kunden anwendbar.
(6) Der Anbieter unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang, wahrt die Geschäftskontinuität und hält während des Übergangs ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrecht. Der Übergang wird grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Vorankündigungsfrist abgeschlossen. Ist dies technisch nicht möglich, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen, begründet die technische Unmöglichkeit und nennt einen alternativen, gesetzlich zulässigen Zeitraum. Der Kunde darf den Übergangszeitraum einmal in angemessenem Umfang verlängern.
(7) Für den Wechsel nach Absatz 5 erhebt der Anbieter kein gesondertes Wechselentgelt. Individuell bestellte Zusatzarbeiten, die über die gesetzlichen und vertraglichen Wechselpflichten hinausgehen, können nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
(8) Nach Vertragsende bleiben exportierbare Kundendaten grundsätzlich 90 Kalendertage zum Abruf verfügbar, mindestens jedoch 30 Kalendertage nach Ende eines vereinbarten Übergangszeitraums. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Export verantwortlich. Danach löscht oder anonymisiert der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Beweissicherungsinteressen oder Weisungen im AV-Vertrag entgegenstehen.
(9) Sicherungskopien können aus technischen Gründen zeitversetzt überschrieben werden. Bis dahin werden darin enthaltene Daten gesperrt und nur zur Wiederherstellung oder Erfüllung zwingender Pflichten genutzt.
(10) Verfahren, Formate, bekannte technische Beschränkungen sowie das aktuelle Register der Datenstrukturen und Interoperabilitätsinformationen werden unter https://gernda.de/datenportabilitaet beschrieben. Das Register benennt ausdrücklich auch diejenigen Daten, für die kein Export zur Selbstbedienung besteht, und den Grund dafür. Soweit solche Daten dem Kunden zustehen, stellt der Anbieter sie auf Anforderung in Textform innerhalb angemessener Frist bereit; ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an.
(11) Informationen über die für die eingesetzte ICT-Infrastruktur maßgeblichen Rechtsordnungen und die Maßnahmen gegen rechtswidrigen internationalen staatlichen Zugriff auf in der Union gehaltene nicht personenbezogene Daten stehen unter https://gernda.de/datenstandort bereit.
(12) Die Absätze 2 bis 11 gelten mindestens im Umfang zwingender Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 20 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- soweit eine Haftung gesetzlich nicht beschränkt werden darf.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Soweit der Kunde durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere einen rechtzeitigen Export, zur Schadensminderung beitragen konnte, beschränkt sich die Haftung für einen wiederherstellbaren Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung oder Wiederherstellung nach dem Vertrag gerade vom Anbieter geschuldet war oder dem Kunden ein eigener Export tatsächlich nicht möglich war.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung nach datenschutzrechtlichen Vorschriften gegenüber betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden bleibt unberührt. Der interne Ausgleich zwischen den Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem AV-Vertrag.
§ 21 Freistellung bei Ansprüchen Dritter
(1) Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch seine Inhalte, sein Treueprogramm, seine Werbung, seine Datenverarbeitung oder seine Weisungen, stellt er den Anbieter von hieraus entstehenden berechtigten Ansprüchen Dritter sowie erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
(2) Die Freistellung setzt voraus, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über den Anspruch informiert, ihm – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – die Kontrolle über die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt und ihn angemessen unterstützt. Der Kunde darf keinen Vergleich schließen, der ein Schuldanerkenntnis oder eine nicht nur unwesentliche Verpflichtung des Anbieters enthält, ohne dessen vorherige Zustimmung.
(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch überwiegend selbst verursacht hat. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 22 Preis- und Bedingungsänderungen
(1) Vereinbarte Preise gelten für den bereits bezahlten oder fest vereinbarten Abrechnungszeitraum. Insbesondere bleibt der Preis einer vollständig im Voraus bezahlten 24-monatigen Festlaufzeit unverändert.
(2) Der Anbieter kann dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Abrechnungszeitraums eine Fortsetzung zu einem neuen Preis anbieten. Der neue Preis wird nur durch ausdrückliche Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil. Ohne Einigung kann jede Partei den Vertrag nach den vereinbarten Fristen beenden; der bisherige Preis gilt bis zum Vertragsende fort.
(3) Änderungen dieser AGB werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung Vertragsbestandteil. Keine Zustimmung ist erforderlich, soweit eine Änderung ausschließlich zugunsten des Kunden wirkt, nur redaktionell ist oder zwingendes Recht unmittelbar gilt und keine Wahlmöglichkeit besteht. Über solche Änderungen informiert der Anbieter rechtzeitig und transparent.
(4) Schweigen gilt weder bei einer Preiserhöhung noch bei einer wesentlichen Änderung dieser AGB als Zustimmung.
§ 23 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, soweit sie durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares und trotz angemessener Maßnahmen nicht vermeidbares Ereignis verursacht wird. Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Energie- oder Netzausfälle und rechtmäßige Arbeitskämpfe gehören.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Ursache, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen und bemüht sich um Schadensminderung und Wiederaufnahme der Leistung. Zahlungspflichten für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
(3) Dauert die wesentliche Beeinträchtigung länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für danach nicht mehr erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
§ 24 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Mitteilungen
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Der Kunde wird vorab informiert und kann bei wesentlicher Beeinträchtigung kündigen.
(3) Rechtserhebliche Mitteilungen können, soweit nicht strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform an die zuletzt mitgeteilte Geschäfts-E-Mail-Adresse oder über das Kundenkonto erfolgen. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell.
§ 25 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Krefeld, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel ist damit nicht vereinbart.
(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Stand: 11. Oktober 2026. Vorgängerfassung: anwaltlicher Entwurf vom 09.10.2026.